Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen;
er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten
gegen Verlust und Beschädigung zu versichern, seine Ansprüche
aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an
uns ab.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften
Waren im voraus zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt,
die Forderungen einzuziehen, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nachkommt.
Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet,
hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware
zu ermöglichen, die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern
mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber seinen
Kunden offen zulegen. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt
kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl frei.
Eigentums- und Urheberrechte an unseren Zeichnungen und anderen
Unterlagen bleiben auf jeden Fall bei uns. Sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden.
7. Beanstandung und Gewährleistung
Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage
nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich
nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten,
so erlöschen alle Mängelansprüche. Dies gilt sinngemäß
auch, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt
oder verarbeitet wird. Das Rügerecht erlischt in jedem Fall
6 Monate nach Erhalt der Ware.
Verwendet der Kunde die Ware weiter, so obliegt es dem Kunden vor
Weiterverwendung diese Ware auf etwaige versteckte Mängel zu
prüfen, diese sind zu rügen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer
Wahl nachbessern, zur Gutschrift zurück nehmen oder Ersatz
liefern. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, weist
die Ersatzlieferung Fehler auf oder schlägt die Nachbesserung
fehl, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder Preisminderung
verlangen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes, in den Fällen der ausdrücklichen
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisiko sowie
wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Ebenso haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei vorsätzlicher
oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach-
und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur im Falle
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
jedoch begrenzt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen
Schäden.
Macht der Auftraggeber im Falle eines leicht fahrlässigen
Lieferverzuges des Auftragnehmers nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung geltend, so ist dieser
auf die Höhe der Mehrkosten eines vorzunehmenden Deckungskaufs
- maximal aber auf die Höhe des Auftragswertes- begrenzt.
8. Muster
Muster sind handgefertigte Modelle, an denen wir das Urheberrecht
beanspruchen. Diese Muster dürfen ohne unsre Zustimmung weder
kopiert noch unserem Wettbewerb zugänglich gemacht werden.
Die Muster bleiben sofern keine Berechnung und Freigabe unsererseits
erfolgt unser Eigentum und sind, falls es nicht zur Auftragsvergabe
kommt, unaufgefordert an uns zurückzugeben. Fertigungstechnische
Abweichungen können nicht beanstandet werden.
9. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegen uns entstehen
nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wesentliche Vertragspflichten
verletzt oder ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
Unsere Haftung ist auf den als Folge des Fehlers vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser
Regelung unberührt.
Tritt der Kunde grundlos vom Auftrag zurück oder erfüllt
er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25 % der Auftragssumme
als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar
höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede,
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht
geltend gemacht werden, es sei den, dass wir diese Ansprüche
schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig
festgestellt worden sind. Der Käufer darf Ansprüche gegen
uns ohne unsere Zustimmung nicht an dritte abtreten.
10. Gerichtsstand
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen
ins Ausland.
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