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Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand 9/2004)

1. Allgemeines

Die nachstehenden aufgeführten Bedingungen gelten für alle Kauf-, Austausch- und Lieferverträge, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Vertragsabschluß
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande, wobei der Inhalt der Bestätigung ausschließlich maßgebend ist. Auftragsbestätigungen mittels EDV sind auch ohne Unterschrift rechtswirksam. technische Daten , Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in eigener Verantwortung zu prüfen.
Mündliche, fernmündliche, telegrafische oder mittels elektronischer Nachrichtensysteme verfasste Absprachen oder anders lautende Bedingungen sind nur dann verbindlich wenn sie nachträglich schriftlich von uns bestätigt werden. Kosten, die für die Änderungen oder Stornierungen bestätigter Aufträge entstehen hat der Käufer zu tragen.

3. Lieferungen
Bei Aufträgen und Lieferungen zwischen uns und Auslandkunden ist ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland für die gesamten Geschäftsbeziehungen vereinbart, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Für den Fall, dass deutsches Recht nicht anwendbar ist, sind die einschlägigen Vorschriften und Regelungen der Europäischen Union anwendbar unter Ausschluss des EU-Kaufrechts.
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. Voraussetzungen sind jedoch technische Klärung mit dem Kunden, Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Erbringung der vereinbarten Anzahlungen und Erfüllung sonstiger Vorausleistungspflichten. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch unvorhergesehene Umstände gehindert sind, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung teilweise oder ganz unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung teilweise oder ganz frei und können entsprechend vom Vertrag zurücktreten.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse, bei uns oder unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
Für den Versand wählen wir die nach unserem Ermessen sicherste und kostengünstigste Lösung. Die Lieferungen erfolgen ab Werk.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben oder dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden; bei Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung.

5. Preise; Zahlungsbedingungen
Zu den genannten Preisen wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. Ab dem dritten Monat nach Vertragsabschluss behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Der Auftraggeber hat das Recht auf entsprechenden Nachweis.
Die Preise, verstehen sich ausschließlich Verpackung und Fracht.
Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf der Rechnung vermerkten Zahlungsbedingungen.
Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorkasse vor. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können.
Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 12%.per anno.
Zahlungen werden unabhängig von evtl. Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß §366,367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unsere Forderung fällig zu stellen oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen und angenommene Wechsel eingelöst hat.
Be- und Verarbeitung der Ware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.

 

Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen; er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern, seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren im voraus zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen, die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zulegen. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
Eigentums- und Urheberrechte an unseren Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben auf jeden Fall bei uns. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

7. Beanstandung und Gewährleistung
Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. Dies gilt sinngemäß auch, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Das Rügerecht erlischt in jedem Fall 6 Monate nach Erhalt der Ware.
Verwendet der Kunde die Ware weiter, so obliegt es dem Kunden vor Weiterverwendung diese Ware auf etwaige versteckte Mängel zu prüfen, diese sind zu rügen.

Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern, zur Gutschrift zurück nehmen oder Ersatz liefern. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, weist die Ersatzlieferung Fehler auf oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder Preisminderung verlangen.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, in den Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisiko sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) jedoch begrenzt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schäden.

Macht der Auftraggeber im Falle eines leicht fahrlässigen Lieferverzuges des Auftragnehmers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung geltend, so ist dieser auf die Höhe der Mehrkosten eines vorzunehmenden Deckungskaufs - maximal aber auf die Höhe des Auftragswertes- begrenzt.

8. Muster
Muster sind handgefertigte Modelle, an denen wir das Urheberrecht beanspruchen. Diese Muster dürfen ohne unsre Zustimmung weder kopiert noch unserem Wettbewerb zugänglich gemacht werden. Die Muster bleiben sofern keine Berechnung und Freigabe unsererseits erfolgt unser Eigentum und sind, falls es nicht zur Auftragsvergabe kommt, unaufgefordert an uns zurückzugeben. Fertigungstechnische Abweichungen können nicht beanstandet werden.

9. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegen uns entstehen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge des Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.
Tritt der Kunde grundlos vom Auftrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei den, dass wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Käufer darf Ansprüche gegen uns ohne unsere Zustimmung nicht an dritte abtreten.

10. Gerichtsstand
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen ins Ausland.

 

 

 

           
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